Giordano-Bruno-Institut

für rechtswissenschaftliche

 Grundlagenforschung

Was ist "Grundlagenforschung"?

 Nach dem Verständnis des Giordano-Bruno-Instituts besteht Grundlagenforschung darin, Grundannahmen (Prämissen) von Hypothesen, Theorien und Lehrmeinungen auf ihre Tragfähigkeit hin zu überprüfen. - Stimmen die Prämissen nicht, ist die darauf gründende Theorie zumeist hinfällig.


Grundlagenforschung unterscheidet sich nicht wesentlich von der Beweisaufnahme in einem gerichtlichen Verfahren:
Hier wie dort greift man vor allem auf vier Beweismittel zurück:

Augenschein, Sachverständige, Urkunden und Zeugen.

 – In der Grundlagenforschung sind die "Sachverständigen" Forscher fremder Fachbereiche; die Urkunden nennt man hier "Literatur". – Zeugen sind alle, die man zu ihren eigenen Wahrnehmungen befragt. Der Augenschein ist das, was der Beobachtende selbst wahrnimmt.
Naturgemäß fehlen "Parteivernehmung" bzw "Beschuldigtenvernehmung" in der Prozeßordnung der Grundlagenforschung.
Die Beweisaufnahme wie die Grundlagenforschung hat unvoreingenommen und ergebnisoffen zu erfolgen.
Bei der Beweisaufnahme ist man gelegentlich, in der Grundlagenforschung häufiger auf Hilfstatsachen (Indizien) angewiesen. Aus vielen Indizien läßt sich bei der Beweiswürdigung in einer Art Gesamtbetrachtung auf einen bestimmten Geschehensablauf schließen.

Warum Grundlagenforschung in der Rechtswissenschaft?

Die Prämisse der "modernen" Rechtswissenschaft ist das Menschenbild der Aufklärung: Der Mensch ist ein vom Verstand bestimmtes und mit einem unbegrenzt freien Willen beseeltes Lebewesen.
Weil er "frei" ist in allen seinen Entscheidungen, ist er auch für alle seine Entscheidungen voll verantwortlich und "haftbar zu machen.

In jüngster Zeit ist dieses Menschenbild erheblich ins Wanken geraten:

Seit einigen Jahren betreiben verschiedene Institute, vor allem an das Institut für experimentelle Wirtschaftswissenschaften (iew) Universität Zürich, Grundlagenforschung in einem Bereich, in dem es kaum jemand vermuten würde. Das Institute for Emperical Research in Economics - University of Zurich hat in diesem Rahmen Erkenntnisse gewonnen, an der die Rechtswissenschaft nicht vorbeigehen kann, Vor allem darf sie es nicht, denn

Ökonomen haben es nur mit abstrakten Zahlen zu tun, Juristen häufig mit den Schicksalen ganzer Familien! - Sie entscheiden im Zweifel über deren Wohl und Wehe!

Ökonomen und Juristen haben sich entgehen lassen, daß die Verhaltenswissenschaften (Humanethologie und vergleichende Verhaltensforschung) in den vergangenen 50 Jahren erhebliche Erkenntnisgewinne verzeichnen konnten.- So hat, um nur ein Beispiel zu nennen, das Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie  nachgewiesen, daß die Präambel der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika keine Fiktion ist: Alle Menschen sind gleich geschaffen und mit den gleichen unveräußerlichen Rechten ausgestattet. In der Presseerklärung der Max-Planck-Gesellschaft vom 4.11.1999  PRI B 17/99 (63) heißt es wörtlich:

Seit kurzem zählt man sechs Milliarden Menschen auf der Erde - verteilt über alle Kontinente sowie auf unzählige, nach Hautfarbe, Sprache, Religion, Kultur und Geschichte unterscheidbare Gruppen. Doch diese bunte Vielfalt ist nur "Fassade". Denn auf molekulargenetischer Ebene, das zeigen jüngste Analysen an Schimpansen (Science, 5. November 1999), durchgeführt am Leipziger Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie, bietet die Menschheit ein überraschend einheitliches, geradezu "familiäres" Bild: Verglichen mit ihren nächsten tierischen Verwandten, den Schimpansen, sind alle derzeit lebenden modernen Menschen immer noch "Brüder" beziehungsweise "Schwestern"...

Brüder und Schwestern, das dürfte unmittelbar einleuchten, haben die gleichen Rechte. Das aber wurde seit Jahrtausenden und wird auch heute immer wieder in Abrede gestellt. Dem Slogan:

Ich will nicht mehr dein Bruder sein, drum schlag’ ich dir den Schädel ein!

sind mehr als genug Menschen zum Opfer gefallen. Allein im vergangenen Jahrhundert sind in der “zivilisierten” Welt wohl weit mehr als 500.000.000 Menschen der Form von Gewalt zum Opfer gefallen, die man “Staatsgewalt” nennt, und die von Rechtswissenschaftlern einerseits “abgesegnet”, andererseits willfährig “vollstreckt” wurde.

Obwohl Juristen in jedem Prozeß Grundlagenforschung betreiben, wurzelt ihre eigentliche Entscheidungsgrundlage, das “Gesetz” nicht im fruchtbaren Boden gesichterter Erkenntnis, sondern vielmehr in der Wüste der Ideologien. Gesetze werden auch in “modernen Rechtsstaaten” nicht gemacht, weil sie für das Gedeihen und Zusammenwirken des Gemeinwesen unumgänglich sind. Gesetze werden gemacht, um Vertretern einer bestimmten Ideologie eine soziale Dominanzstellung zu verschaffen oder zu erhalten. - Eine Ideologie ist deutlich erkennbar an der Endsilbe “-ismus”. Ideologien sind aber nichts anderes als das, was der Katholizismus (!) als Aberglauben verteufelt.

Jesus von Nazareth wurde von religiösen Eiferern verfolgt, aber es war die “Staatgewalt”, die dafür sorgte, daß er ans Kreuz geschlagen wurde. Das “Gesetz” befahl es so. - Ähnlich erging es Giordano Bruno. Er hatte Visionen, mit denen er seiner Zeit um Jahrhunderte voraus war. - Das kostete ihn das Leben. Auch er wurde von religiösen Fundamentalisten verfolgt, und wieder waren es “weltliche” Richter, die das Todesurteil verhängten und vollstrecken ließen. Das ist der Grund, warum das weltweit erste Institut für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung seinen Namen trägt, und nicht den Namen Leibniz-Institut, obgleich der Rechtsanwalt Gottfried Wilhelm Leibniz eine größere Nähe zur Materie aufwies.

Armin Falk konnte in seiner grundlegenden Arbeit “Homo oeconomicus versus Homo reciprocans” nachweisen, daß die absolute Mehrheit der Menschen nicht dem Leitbild entspricht, das die Volkswirtschaftlehre und die Juristerei von ihnen zeichnen.

Dominique de Quervain hat zudem nachgewiesen, daß Strafe kein rein kulturelles Phänomen ist. Beim Bestrafen ist das “Belohnungszentrum” im Gehirn besonders aktiv.

Im ersten Buch Mose, Kapitel 22 (Opferung Isaaks) wird der “unbedingte Gehorsam” in ähnlicher Weise glorifiziert wie im Briefing vor der Abwurf der Hiroshima-Bombe:

 “Machen Sie Ihren Job! Führen Sie die Befehle aus und pfuschen Sie nicht!”

 Weder im Eichmann-Prozeß noch in den anderen NS-Prozessen durften sich die Angeklagten darauf berufen, “nur” Befehle ausgeführt zu haben.

Gerade das Prinzip von Befehl und Gehorsam hat in den vergangenen Jahrtausenden immer wieder - auf Zeit - zu einer fast vollständigen Abschaffung der Menschenrechte geführt. - Sie aber sind es, denen die Justiz in aller Welt dienen muß. Die Justiz der Zukunft hat den Auftrag, den Menschenrechten in den unterschiedlichsten Kulturen dieser Welt zu dienen und zum Durchbruch zu verhelfen.

(c) 8.8.2007 Gerhard Altenhoff

 

Bereits vor mehr als 2.500 Jahren hat der chinesische Philosoph Konfuzius die Probleme beschrieben, mit denen sich das durchbürokratisierte Europa des 21. Jahrhunderts auseinanderzusetzen hat:
 (Der Schüler) Zi-lu sprach zu Konfuzius: „Wenn Euch der Herrscher des Staates Wei die Regierung anvertraute – was würdet Ihr zuerst tun?“
 Der Meister antwortete: „Unbedingt die Namen richtigstellen.“
Darauf Zi-lu: „Damit würdet Ihr beginnen? Das ist doch abwegig. Warum eine solche Richtigstellung der Namen?“
Der Meister entgegnete: „Wie ungebildet du doch bist, Zi-lu! Der Edle ist vorsichtig und zurückhaltend, wenn es um Dinge geht, die er nicht kennt.
Stimmen die Namen und Begriffe nicht, so ist die Sprache konfus. Ist die Sprache konfus, so entstehen Unordnung und Mißerfolg. Gibt es Unordnung und Mißerfolg, so geraten Anstand und gute Sitten in Verfall. Sind Anstand und gute Sitten in Frage gestellt, so gibt es keine gerechten Strafen mehr. Gibt es keine gerechten Strafen mehr, so weiß das Volk nicht, was es tun und was es lassen soll. Darum muß der Edle die Begriffe und Namen korrekt benutzen und auch richtig danach handeln können. Er geht mit seinen Worten niemals leichtfertig um.
(Gespräche“ XIII, 3).

 

Seit der Antike hat sich nicht nur in Europa eine Form der “Rechtswissenschaft” entwickelt,  die sich in erster Linie mit "Normen" beschäftigt, die von der Phantasiefigur Gesetzgeber in die Welt gesetzt werden. Diese “Normen” werden ihrerseits mit den Mitteln der "Staatsgewalt" durchgesetzt.

Eben diese Form der “Rechtswissenschaft” ist für die Lösung der zwischenmenschlichen Probleme, die sich nicht erst seit der "Globalisierung" ergeben haben, völlig ungeeignet. Das ergibt sich nicht zuletzt aus einer der Fragestellungen, mit denen sich das Instituts befassen wird:

Warum läßt sich der Ablauf eines Beutezugs der Pygmäen, die zu den ältesten Völkern gehören, mit den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches detailgetreu beschreiben?

Dormagen, 21.07.2007

(c) Gerhard Altenhoff

 

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