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Aufgabe des GBI

Hinter dem Giordano-Bruno-Institut für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung steht die “katholische Kirche” . Die Entscheidung der Glaubenskongregation, die katholische Kirche wäre die einzig wahre Kirche offenbart erneut die Überheblichkeit des Menschen und seine Neigung, alles, was nicht paßt, passend zu machen. Dagegen hat nicht nur Giordano Bruno aufbegehrt, aber er war derjenige, der für dieses Aufbegehren gegen den Größenwahn die klarsten Worte fand. Zudem war Bruno seiner Zeit um Jahrhunderte voraus. - Die von der Glaubenskongregation verbreitete Weltansschauung hat sich seit den Tagen Giordano Brunos nicht geändert.

Sie läßt sich in einem Satz zusammenfassen:

Ich will nicht mehr dein Bruder sein, drum schlag' ich dir den Schädel ein!

 Dieser Attitüde ist Bruno schließlich zum Opfer gefallen, weil die "weltlichen" Richter das von der Kirche gewünschte Urteil gefällt und willfährige Henker es vollstreckt hatten.
Ähnliches darf sich – auch in veränderter und "abgemilderter" Form nicht wiederholen, denn es hat sich zu oft wiederholt: Der bekannteste Fall dieser Wiederholung ist der Fall Filbinger. Er tat bei der Vollstreckung von Todesurteilen nur seine "Pflicht". – Das taten Pontius Pilatus und die Henker Jesu übrigens auch. Hätte der Papst sie gefragt, warum sie Jesus ans Kreuz schlugen, hätten sie mit Sicherheit geantwortet: "Was damals Recht war, kann heute kein Unrecht sein!"
De jure darf sich die römische Kurie nicht einmal als "Glaubensgemeinschaft des Friedens" bezeichnen, denn der von ihr mit Vehemenz beanspruchte "Alleinvertretungsanspruch" für das "wahre Christentum" wurde durch den Codex Theodosianus mit den Mitteln der "Staatsgewalt" in Rom eingeführt:

Wir haben beschlossen, daß überall und in allen Städten auf der Stelle die Tempel geschlossen werden und daß, dadurch daß allen der Zutritt verboten wird, den Verworfenen die Freiheit genommen wird, sich zu vergehen. Wir wollen auch, daß sich alle der Opfer enthalten. Wenn aber jemand etwas derartiges begehen sollte, so soll er durch das rächende Schwert hingestreckt werden. Das Vermögen des Hingerichteten soll dem Fiskus anheimfallen, und die Leiter der Provinzen sollen ähnlich bestraft werden, wenn sie es versäumen, diese Verbrechen zu ahnden. (Codex Theodosianus 16,10,4)

Der "Paragraphenterror" des Codex Tehodosianus war schon zum damaligen Zeitpunkt nicht neu. Er wurde schon von Aristoteles beschrieben. – Er zieht sich seit den Anfängen der Antike als roter Faden durch die Kulturgeschichte.
Obwohl die Regelungen des bürgerlichen Rechts von einer Beobachtungsgabe zeugen, die sich nur über Jahrtausende entwickelt haben kann, hat bis heute kein Rechtswissenschaftler sich mit den natürlichen Grundlagen des menschlichen Verhaltens beschäftigt; im Gegenzug ist bisher noch kein Humanethologe oder vergleichender Verhaltensforscher angetreten, den biologischen Hintergrund des Rechts zu beleuchten.
Forschungsbedarf ist in nahezu unermeßlichem Umfang vorhanden, denn zur Zeit wird das "Gesetz" in aller Welt bedenkenlos als reines Herrschaftsinstrument eingesetzt und nicht als Mittel, das Ziel größtmöglicher Gerechtigkeit zu verwirklichen.

Über das Verhältnis von Recht und Gesetz hatte sich u.a. auch Rechtsanwalt Gottfried Wilhelm Leibniz Gedanken gemacht:
Das Bonner Grundgesetz bindet zwar den Richter an Recht und Gesetz, was aber "Recht" ist, teilt das Grundgesetz nicht mit. Auch auf den Universitäten gibt es keine Vorlesung über "Recht". Ich kenne auch keinen Juristen, mit dem man über die nachfolgenden Worte Leibnizens diskutieren könnte, weil sie im gewöhnlichen Juristengehirn nicht präsent sind:

Ebenso steht es mit der Gerechtigkeit. Wenn dies ein fester Ausdruck ist, der eine bestimmte Bedeutung hat, mit einem Worte, wenn dies Wort nicht einfacher, sinnloser Schall ist, wie »blitiri«, dann wird sich dieser Ausdruck oder dieses Wort »Gerechtigkeit« doch irgendwie definieren oder durch einen verständlichen Begriff erklären lassen. Aus jeder Definition aber kann man, indem man sich der unbestreitbaren logischen Regeln bedient, sichere Folgerungen ziehen. Und eben das tut man im Aufbau der notwendigen und streng beweisenden Wissenschaften, die nicht von den Tatsachen, sondern allein von der Vernunft abhängen, wie dies für die Logik, die Metaphysik, die Arithmetik, die Geometrie, die Wissenschaft von der Bewegung und auch für die Wissenschaft vom Rechte gilt. Denn diese alle haben ihr Fundament nicht in Erfahrungen und Tatsachen, sondern dienen dazu, von den Tatsachen selbst Rechenschaft zu geben und sie im voraus zu regeln; und das hätte für das Recht selbst dann Geltung, wenn es auch in der ganzen Welt kein Gesetz gäbe.
Der Fehler derer, welche die Gerechtigkeit von der Macht abhängig gemacht haben, kommt zum Teil daher, daß sie Recht und Gesetz verwechselt haben. Das Recht kann nicht ungerecht sein — das wäre ein Widerspruch —, aber das Gesetz kann es sein. Denn das Gesetz wird durch einen Machtspruch eingeführt und aufrechterhalten. Und wenn es der Macht nun an Weisheit oder gutem Willen fehlt, so kann sie recht schlechte Gesetze einführen und aufrechterhalten. Zum Glück für das Ganze der Welt sind die Gesetze Gottes stets gerecht, und er ist imstande, sie aufrechtzuerhalten, wie er das auch zweifellos tut, obgleich dies nicht stets in sichtbarer und unmittelbarer Weise geschieht, wofür er sicherlich gewichtige Gründe hat.
Es handelt sich also darum, endlich den Formalgrund der Gerechtigkeit und den Maßstab zu bestimmen, an dem wir die Handlungen abmessen müssen, um zu erfahren, ob sie gerecht sind oder
nicht. Nach allen vorhergehenden Erörterungen nun konnte man diesen schon voraussehen: »gerecht« ist, was in gleichem Maße der Weisheit und der Güte gemäß ist. Die Güte geht darauf aus, das größtmögliche Gute zu erreichen; um dies jedoch zu erkennen, bedarf sie der Weisheit, die nichts andres als die Erkenntnis des Guten ist, so wie die Güte nichts andres ist als die Neigung, allen Gutes zu erweisen und das Böse zu verhindern, wofern es nicht für ein größeres Gutes oder zur Verhinderung eines größeren Übels notwendig ist. Es wohnt demnach die Weisheit dem Verstande und die Güte dem Willen, die Gerechtigkeit somit ihnen beiden inne. Die Macht ist etwas ganz andres. Wenn sie jedoch hinzutritt, so bewirkt sie, daß aus dem Rechte eine Tatsache wird, und daß, was sein soll, auch wirklich existiert, soweit wenigstens, als die Natur der Dinge dies erlaubt. Und eben dies ist Gottes Tätigkeit mit Bezug auf die Welt.
Da aber die Gerechtigkeit auf das Gute geht, und Weisheit und Güte, die vereint die Gerechtigkeit bilden, sich auf das Gute beziehen, so wird man fragen, was denn eigentlich das wahre Gute ist. Ich antworte, daß es nichts andres ist, als was der Vervollkommnung der verstandesbegabten Substanzen dient. Demnach sind offenbar Ordnung, Zufriedenheit, Freude, Güte und Tugend ihrem Wesen nach etwas Gutes und können niemals schlecht sein, während die Macht, von sich aus, gleichfalls ein Gut ist, weil es, wenn alles übrige gleichbleibt, besser ist, sie zu haben, als sie nicht zu haben. Sie wird indessen ein sicheres Gut nur dann, wenn sie mit Weisheit und Güte vereinigt ist . . . Man wird also vielleicht sagen können, daß die Vorschrift, niemand Unrecht zu tun, »neminem laedere«, die des sogenannten ius strictum ist, daß es indessen eine Forderung der Billigkeit ist, auch am rechten Platze Gutes zu tun, und daß eben dies der Sinn der Vorschrift ist, die uns befiehlt, jedem das zukommen zu lassen, was ihm gehört, »suum cuique tribuere«. Was aber hier das Rechte ist, das läßt sich aus der Regel der Billigkeit oder der sozialen Gleichheit erkennen: »Quod tibi non vis fieri aut quod tibi vis fieri, neque aliis facito aut negato.« Es ist dies die Regel der Vernunft sowohl wie unsres Herrn. Versetze dich an die Stelle des andern und du wirst den rechten Gesichtspunkt einnehmen, um zu beurteilen, was gerecht ist oder nicht.
(Leibniz, von der Allmacht und Allwissenheit Gottes und der Freiheit des Menschen –1670-1671, zitiert nach Friedrich Heer, Leibniz, Hamburg-Wandsbek 1958, S. 194)

Entgegen der Erwartung Leibnizens hat sich bis heute niemand darum gekümmert,das Wort

Gerechtigkeit

 irgendwie zu definieren oder durch einen verständlichen Begriff zu erklären.

Genau das ist die Aufgabe des Giordano-Bruno-Instituts für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung

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